Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründugspflicht gerichtlicher Entscheidungen - Verzicht auf Urteilsgründe nach § 313a ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 19.12.1990 - 30 U 627/90
- BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Grundsätzlich sind die Feststellung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung im Einzelfall allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Denkbar ist eine solche Rechtsfolge dann, wenn die Verwendung der Behauptung in keinerlei Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung im Prozeß steht (…BGH, NJW 1971, S. 284 [285]; NJW 1987, S. 3138 [3139]). - BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Danach muß sich aus den Darlegungen mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz setzt voraus, daß das Ergebnis der Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß dies auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; st. Rspr.). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Danach muß sich aus den Darlegungen mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]). - BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69
Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Denkbar ist eine solche Rechtsfolge dann, wenn die Verwendung der Behauptung in keinerlei Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung im Prozeß steht (BGH, NJW 1971, S. 284 [285];… NJW 1987, S. 3138 [3139]). - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91
Das grundrechtsgleiche Recht auf Gehör gebietet den Gerichten, Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 63, 80 [85]).
- BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05
- Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde
Der Zulassungsgrund muss tatsächlich bestehen (zu den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil bei Verzicht auf Entscheidungsgründe: BVerfG 14. Februar 1991 - 1 BvR 141/91 -).